Kammern bieten betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung, Schulungen zu Strahlenschutz und Hygiene sowie zur Einführung und Umsetzung eines praxisinternen Qualitätsmanagements.
Alle 1 bis 3 Jahre wird die Qualität der Röntgenaufnahmen geprüft. Die Strahlenschutzbestimmungen in Deutschland (Strahlenschutz- und Röntgenverordnung) entsprechen höchstem internationalem Niveau.
Kammern beraten und unterstützen Praxen dabei, die eigene Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse regelmäßig zu überprüfen, zu dokumentieren und bei Bedarf zu verändern (Qualitätskreislauf).
Überblick über die kammereigenen QM-Systeme
Kammereigene Fortbildungsinstitute haben aktuelle Angebote zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der fachlichen Kompetenz nach dem Stand der Wissenschaft.
Die Hälfte des Gesprächs vergessen? In fünf Schritten zum nachhaltigeren Patientengespräch: online-Fortbildung
Die Kammern regeln die Berufsausbildung und die Prüfung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA).
ZFA können eine Aufstiegsweiterbildung machen:
Die Kammern benennen geeignete Zahnärztinnen und Zahnärzte als Gutachter und erlassen Vorgaben für die gutachterliche Tätigkeit.
Das Gutachter- und Schlichtungswesen der Zahnärztekammern stärkt die Rechte der Patientinnen und Patienten, spart Zeit, Nerven und Aufwand.
Die Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bieten eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung an. Das Angebot richtet sich an gesetzlich und privat Versicherte.
Pro Jahr finden in den kammereigenen Beratungsstellen über 30.000 Beratungen statt. In fast 80% aller Fälle können Probleme durch Wissensvermittlung direkt gelöst werden.