Nach Studium und Approbation: Erweiterung der Kenntnisse nach dem neuesten Stand der Wissenschaft. Regelmäßige Sachkundenachweise und Unterweisungen gehören ebenfalls zum Pflichtprogramm jeder Praxis.
Jede Praxis muss jährliche Mitarbeiterunterweisungen unter anderem zu Unfallverhütung, Erste Hilfe, Brandschutz, Infektionsgefährdung, Umgang mit Gefahrstoffen, elektrischen Betriebsmitteln und zum Röntgen durchführen.
Befund und Diagnose, mögliche Therapie und Therapiealternativen, Risiken der Behandlung, aber auch Risiken einer nicht durchgeführten Behandlung sind Gegenstand der Patientenaufklärung.
Sprechende Zahnmedizin kann Verständnisprobleme und Missverständnisse ausräumen, sie schafft Vertrauen und verbessert die Patientenbindung.
Zahnarztpraxen befolgen zahlreiche Vorgaben zur Dokumentation von Befunden und Behandlungsmaßnahmen, im Rahmen des Qualitätsmanagements, zum Zweck der Qualitätssicherung, zur Erstellung von Gutachten und vieles mehr.
Aufklärungsbögen, Datenschutzvereinbarungen, Behandlungsverträge, Honorarvereinbarungen oder etwa Patientenbefragungen sollten übersichtlich abgelegt werden. Dann stehen sie zur Verfügung, wenn sie gebraucht werden. Mehr Zeit für Patientinnen und Patienten = bessere Versorgungsqualität.
Zahnmedizinische Fachangestellte assistieren dem Zahnarzt oder der Zahnärztin bei Untersuchungen und Behandlungen und übernehmen je nach Qualifikation weitere Aufgaben in der Praxis. Sie organisieren den Praxisbetrieb und sind meist erste Ansprechpartner für Patienten und Patientinnen.
Wussten Sie schon, dass in Deutschland knapp 17.000 Zahnarztpraxen im Jahr 2022 Zahnmedizinische Fachangestellte ausgebildet haben? Das sind 43% aller Zahnarztpraxen.
Quelle: Statistisches Jahrbuch der BZÄK 2022/2023
In Zahnarztpraxen werden vor und nach jeder Behandlung diverse Maßnahmen zur Infektionsprävention ergriffen: von der Händehygiene über die Aufbereitung von Instrumenten bis zur Wischdesinfektion von Behandlungsstühlen und vieles mehr.
Das Institut der Deutschen Zahnärzte schätzt die jährlichen Hygienekosten in Zahnarztpraxen auf 65.000 – 80.000 Euro – je nach Art der Praxis.
Die Abkürzung CIRS steht für Critical Incident Reporting System. Auf der Online-Plattform CIRS dent – Jeder Zahn zählt! berichten Zahnärztinnen und Zahnärzte anonym, sanktionsfrei und sicher über unerwünschte Ereignisse aus ihrem Praxisalltag.
Das Berichts- und Lernsystem steht Zahnärzt*innen kostenfrei zur Verfügung. Es leistet einen aktiven Beitrag zur Patientensicherheit.